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Hier findest Du alle möglichen grundlegenden Rechte und Verhaltensregeln die Du als Spieler/-in, Trainer/Betreuer oder als Elternteil des Spielers/der Spielerin wissen solltest, damit der Spaß, die Professionalität aber auch die Sicherheit gewährleistet ist.

Rechtliches

Fotorecht in der Praxis: Sportveranstaltungen- und Vereine

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Im Rahmen von Sportveranstaltungen ist bei der Beurteilung, ob eine Einwilligung der abgelichteten Person erforderlich ist, zwischen den unterschiedlichen Beteiligten zu unterscheiden. Knapp 91.000 Sportvereine mit ca. 27 Millionen Mitgliedern gibt es derzeit in Deutschland (Quelle: Deutsche Olympia Sportbund). Jeder einzelne davon organisiert regelmäßig Turniere, Veranstaltungen und Wettkämpfe. Bei den kleineren Veranstaltungen wollen die stolzen Eltern ihre Sprösslinge fotografieren und bei den größeren kommt auch mal die Presse hinzu. Damit auch das Fotorecht bei Sportveranstaltungen gewahrt bleibt, geben wir einen kurzen Überblick über die erforderlichen Einwilligungen.
Grundsätzlich werden alle Beteiligten mit folgenden Fragen konfrontiert:


Welche Rechte hat der Zuschauer?
Welche Rechte hat der Sportler?
Welche Rechte hat der Veranstalter?

Die Rechte der Zuschauer

Wie im gesamten Bereich des Fotorechts gilt auch hier der Grundsatz: Kein Personenfoto ohne Einwilligung! Ist ein Bild also erst einmal auf der Speicherkarte, so wird es für die abgelichtete Person schwierig, eine Weiterverwendung zu verhindern. Das bedeutet also für die Praxis: wer auf Nummer sicher gehen will, fragt vor dem Abdrücken und nicht erst danach! Bei Minderjährigen sollten auch die Eltern gefragt werden.

Ausgenommen von diesem Grundsatz sind die Fälle in denen eine gesetzliche Ausnahme greift. Insbesondere § 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG ist hierbei zu berücksichtigen. Demnach ist keine Einwilligung erforderlich von den Teilnehmern einer Versammlung, eines Aufzuges oder ähnlicher Vorgänge. Solange also eine Sportveranstaltung im Gesamten dargestellt wird (also bei einer Aufnahme des gesamten Fußballplatzes, inklusive Spieler und Publikum), ist keine Einwilligung von Nöten. Vorsicht hingegen ist geboten, wenn man auf dem angefertigten Bild nicht erkennt, dass es sich um eine (Sport-)Veranstaltung handelt, weil man einzelne Personen aus dem Geschehen herausgegriffen hat.

Ebenfalls annehmen kann man, dass die Zuschauer eine konkludente Einwilligung erteilt haben, wenn sie an einem Sportturnier oder Bundesligaspiel teilnehmen. Hierbei wird man jedoch einschränken müssen, dass das nicht für jede Veranstaltung gilt. Je größer die Veranstaltung ist (und damit die zu erwartende Berichterstattung), desto eher kann man von einer konkludenten Einwilligung ausgehen. Darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht.

Die Rechte der Sportler

Auch für die abgebildeten Sportler greift in aller Regel eine Ausnahme, die eine Einwilligung überflüssig macht. Regelmäßig wird man sie als sogenannte Personen der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG ansehen können. Nachdem die Unterteilung von absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte von der Rechtsprechung seit dem Jahr 2004 aufgegeben wurde, kommt es bei dieser Ausnahme darauf an, dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Abbildung der Personen besteht. Dies wird beispielsweise bei öffentlichen Sportturnieren der Fall sein. Demnach darf (z. B. die lokale Presse) auch mit Bildern darüber berichten. Bilder fürs private Familienalbum sind sowieso erlaubt. Solange eine Person auf dem Platz und in Aktion ist, dürfte einer Aufnahme und einer Veröffentlichung in der Regel ebenfalls nichts entgegenstehen. Nicht erlaubt sind jedoch Aufnahmen in der Umkleidekabine, solange kein ausdrückliches Einverständnis erklärt wird.

Wer sich nicht sicher ist, ob eine der genannten Ausnahmen im konkreten Fall zutrifft, sollte rechtzeitig für die ausreichende Einwilligungen sorgen. Das geht auch mündlich und sogar durch schlüssiges Verhalten.

Die Rechte der Veranstalter

Die Veranstalter einer Sportveranstaltung können als Hausrechtsinhaber den Zugang zur Sportveranstaltung insbesondere für Fotografen beschränken. Das gilt bei kleinen Veranstaltungen ebenso, wie bei „Massenevents“, an denen ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit besteht. Der BGH führte dazu aus:

„Das Hausrecht ermöglicht seinem Inhaber indessen auch, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verweigert. Das schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen.“ (BGH, Urteil v. 08.11.2005, Az.: KZR 37/03 – „Hörfunkrechte“.)

Regelmäßig ist das Fotografieren erlaubt, solange die Bilder im privaten Familienalbum bleiben. Möchte man ein Foto darüber hinaus nutzen, sollte man die Einwilligung beim Hausrechtsinhaber einholen. Wer das ist, hängt von der Veranstaltung ab. Das kann der Vereinswart sein oder der Veranstalter des Events selbst. Teilweise findet man auch Hinweise auf einer Eintrittskarte oder in der Hausordnung.

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

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Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Turnverein Herkenrath 09 e.V., Braunsberg 18, 51429 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB,
E-Mail: [email protected]

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

TV Herkenrath 09, Braunsberg18, 51429 Bergisch Gladbach, z.Hd. Hartwig Schumacher
Email: [email protected]

3. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes).
Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände.

Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer

Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben.
Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen weitergeleitet.

  1. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
  2. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
  3. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.
  4. Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
  5. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
  6. - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
    - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
    - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
    - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
    - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
    - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
    - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
    - das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die
  7. Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
  8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
  9. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.


Ende der Informationspflicht / Stand: April 2018

Verhaltenskodizes

Verhaltenskodex für Spielerinnen und Spieler

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  • Familie, Gesundheit und Schule/Ausbildung sind wichtiger als Fußball.
  • Ich bin freundlich und begrüße Mitspieler, Trainer, Eltern und Funktionäre.
  • Ich bin fair zu Mit- und Gegenspielern, Trainern, Schiedsrichtern und Fans.
  • Ich feiere Siege und akzeptiere Niederlagen.
  • Erfolge kann man nur über Teamgeist erreichen, deshalb ist jeder im Team wichtig.
  • Ich bin mit Herz dabei, die Ziele des Teams sind dabei wichtiger als meine eigenen.
  • Ich bin zuverlässig und hilfsbereit.
  • Ich übernehme Verantwortung für mein Handeln und Tun.
  • Ich komme immer pünktlich zu Training und Spielen.
  • Wenn ich mal nicht kommen kann, melde ich mich frühzeitig bei meinem Trainer ab.
  • Ich bin lernwillig, befolge die Anweisungen meiner Trainer und bin kritikfähig.
  • Ich gebe im Spiel und Tranig immer alles.
  • Ich akzeptiere die Entscheidungen des Schiedsrichters.
  • Ich akzeptiere die Entscheidungen des Trainers.
  • In schwierigen Situationen suche ich das Gespräch mit dem Trainer oder mit meinen Jugendleitern.
  • Ich verhalte mich in den Kabinen ruhig und angemessen.
  • Ich verlasse die Kabine sauber und prüfe, ob ich nichts vergessen habe.
  • Ich achte das Vereinseigentum und gehe sorgfältig damit um.
  • Ich bin der TV Herkenrath und identifiziere mich mit meinem Verein.
  • Ich repräsentiere den Verein in der Öffentlichkeit immer positiv.

Verhaltenskodex für Eltern der Spielerinnen und Spieler

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  • Wir unterstützen die gesamte Mannschaft positiv und respektieren die sportlichen Entscheidungen der Trainer  und reden diesen nicht rein.
  • Wir akzeptieren die Entscheidungen des Schiedsrichters.
  • Während des Spiels wahren wir ausreichend Distanz zum Spielfeld und nehmen keinen verbalen Einfluss auf das Spiel.
  • Wir sind Fans der Mannschaft. Wir beachten die Fairplay-Regeln und nehmen keinen Einfluss auf das Spielgeschehen.
  • Wir bestärken unsere Kinder, sich auf dem platz sportlich fair zu verhalten und tolle Leistungen zu zeigen.
  • Wir lehnen jede Form von Diskriminierung und Gewalt ab.
  • Wir sind ein Teil des TV Herkenrath und identifizieren uns mit dem Verein.
  • Wir repräsentieren den Verein in der Öffentlichkeit immer positiv.

Verhaltenskodex für Trainer/Betreuer und Funktionäre

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  • Ich lebe Fairplay, Respekt und Höflichkeit gegenüber allen beteiligten vor.
  • Ich behandle alle Spieler gleich und beurteile jeden objektiv.
  • Ich gehe Konflikte positiv an und versuche sie zu lösen. Wenn das nicht gelingt, hole ich mir neutrale Hilfe im Verein.
  • Ich kümmere mich um die Sicherheit meiner Spieler und die Sicherheit auf dem Platz.
  • Ich pflege einen familiären und positiven Umgang mit Mitarbeitern, Spielern und Eltern.
  • Ich kommuniziere zeitnahe Termine und Vereinbarungen.
  • Ich bin für das öffentliche Auftreten meiner Mannschaft verantwortlich.
  • Ich bin der TV Herkenrath und ich identifiziere mich mit meinem Verein.
  • Ich repräsentiere den Verein in der Öffentlichkeit immer positiv.


Mitgliedsbeiträge

Aktuelle Mitgliedsbeiträge

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Inaktive:                                       5,-€/Monat

Erwachsene:                              18,-€/Monat
Kinder (bis 14 Jahre):                14,-€/Monat
Jugendliche (bis 19 Jahre):      15,-€/Monat
Studenten/AZuBi:                    15,-€/Monat
Spieler "Alte Herren":             14,-€/Monat
Familien (ab 3 Personen):        30,-€/Monat